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Erziehungsprozess

Erziehungsprozess in unserer Einrichtung

Soll ein Jugendlicher bei uns eine neue Chance zur Lebensbewältigung erhalten, so gilt folgendes:

  •  Wir als Träger sind gerne bereit den Jugendlichen mit all seinen Persönlichkeitsmerkmalen und Schwierigkeiten in einer unserer vielfältigen und individuellen Betreuungsformen aufzunehmen und ihm Schutz und die individuelle Möglichkeit zur Entfaltung zu bieten.
  • Der Jugendliche, die Eltern (Sorgeberechtigten) und das Jugendamt informieren sich sorgfältig über unsere Grundkonzeption und erklären sich im Sinne einer gemeinsamen Zusammenarbeit damit einverstanden.
  • Wir als Einrichtungsträger sind willens und in der Lage mit dem Jugendlichen und allen Beteiligten den schweren
    Weg bis zum Erreichen seines 18. Lebensjahres zu gehen, im Bedarfsfall auch darüber hinaus.
  • Unsererseits erfolgt aufgrund von Verhaltensfehlleistungen des Jugendlichen keine Entlassung. Treten gravierende Schwierigkeiten auf, so wird das Hilfeangebot verändert. Der Träger macht hierfür allen Beteiligten ein konstruktives Angebot.

Aufgrund unserer langjährigen praktischen Erfahrung mit extrem dissozialen Jugendlichen wurde uns bewusst, dass es immer schwierig ist, einen neu aufzunehmenden Jugendlichen direkt, ohne ihn zu kennen und ohne besondere Aufarbeitung der Situation in eine Gruppe zu integrieren.

Die bestehende Gruppe ist in der Regel überfordert, einen Jugendlichen mit seinen gegebenenfalls derzeitigen Schwierigkeiten und  eventuell auftretenden, unkontrollierten Verhaltensreaktionen zu tragen. Die Folge kann ein länger anhaltendes „Chaos“ in der Gruppe sein, welches nur schwer von den Pädagogen abzufangen ist. Gemachte Fortschritte der integrierten Jugendlichen werden so oftmals hart auf die Probe gestellt, oder es kommt zu gravierenden Rückschritten. Dies gilt es zukünftig zu vermeiden. Daher bieten wir die Möglichkeit des Probewohnens, welches dem Jugendlichen sowie den Pädagogen einen ersten Eindruck und etwas Planungssicherheit vermitteln soll.